Repowering

Für Windenergieanlagen kommen nach Auslaufen der EEG-Förderung in Deutschland drei Optionen in Betracht: Das Repowering, der Weiterbetrieb oder die Stilllegung der Anlage. Während für ein Repowering die planungs- und genehmigungsrechtliche Zulässigkeit erforderlich ist, sind für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb technische und betriebswirtschaftliche Aspekte entscheidend. Ein Repowering, also der Ersatz alter durch neue leistungsstärkere Anlagen, ist dann sinnvoll, wenn sich dadurch die Anlagenzahl deutlich reduziert und der Ertrag erhöht werden kann. Hinzu kommt, dass bewährte Standorte von den Betreibern, Grundstückseigentümern und Kommunen weiter sinnvoll genutzt werden können. Dies steigert die Akzeptanz in der Bevölkerung für Windenergieanlagen.